Die FNK ist insbesondere zuständig für die Beratung des Akademischen Senats zur:
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Erarbeitung von Vorschlägen zu Grundsätzen und Verfahrensregelungen zur Förderung der Forschung und Entwicklung sowie des wissenschaftlichen Nachwuchses;
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Koordinierung und Vorauswahl von Anträgen im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungs (F&E)-Programmen der Hochschule, des Landes, Bundes u. a.;
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Vorbereitung von Empfehlungen und Beschlüssen zu Schwerpunkten und Maßnahmen von interdisziplinären und fach- und hochschulübergreifenden Kooperationen in Forschung und Entwicklung und Wissenstransfer, Existenzgründungsvorhaben, die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Forschung und Entwicklung an der Hochschule, Förderung des Aufbaus und der Entwicklung von Kompetenzzentren;
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Erarbeitung von Konzepten für die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, Graduiertenförderung, Promotionsförderung, Einrichtung von Graduiertenkollegs;
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Erarbeitung von Vorschlägen zur Durchsetzung von Gender Mainstreaming und Chancengleichheit in Forschung und Entwicklung und Weiterbildung;
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Veröffentlichung der Forschungsleistungen der HTW Berlin in Form von konzeptioneller Entwicklung neuer Veröffentlichungsmedien;
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Diskussion und Verständigung über hochschulweite Standards zum Stellenwert von Forschung an der HTW Berlin;
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Vorschläge zur Ernennung von An-Instituten;
Daneben wird die FNK tätig bei der Begutachtung und Bewertung von Anträgen für die Gewährung von Sach- oder Personalmitteln für Forschungsvorhaben oder künstlerische Entwicklungsvorhaben.
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