Du hast Fragen, Sorgen und/Nöte bezüglich des Semestertickets? Dann melde dich mit deinen Fragen gerne bei uns unter (Semesterticketbüro: E-Mail).
Zusätzlich geben wir dir gerne noch die Grundlage der Befreiung und der Erstattung
(Link §BerlHG / Link Sozialsatzung)
Befreiung: Die Befreiung wird durch das Gesetz geregelt und beschreibt die Freistellung der Notwendigkeit, das Semesterticket mit zu Bezahlen. Dabei wird jedoch auch das Semesterticket entzogen. Legitim dafür bist du, wenn du physisch nicht in der Lage bist, das Ticket zu nutzen oder du in Teilzeit studierst.
Erstattung: Sollten deine Sozialen Bedingungen nicht zulassen, dass du das Ticket Bezahlen kannst, helfen wir dir gerne aus. Stell einen Antrag in unserem Büro über das LSF und wir prüfen dein Anrecht auf die Erstattung. Der Maximale Rückerstattungsbetrag beläuft die Höhe des Semestertickets. Mehr dazu in unserer Sozialfondsatzung (Link).